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GründerstipendiumConsulting

Nutzen Sie das EXIST-Gründerstipendium!

Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee in einen Businessplan umsetzen möchten.

Dabei sollte es sich um technologisch-innovative Gründungsvorhaben mit guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln. Das EXIST-Gründerstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert.

Wer wird gefördert?

  • Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen
  • Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (bis zu 5 Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden)
  • Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben
  • Gründerteams bis max. 3 Personen. Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzen, werden nur in Ausnahmefällen gefördert

Was wird gefördert?

  • Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben im produzierendem Gewerbe
  • Innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.

Wie wird gefördert?

  •   Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:
          - Promovierte Gründer/innen 2.500 Euro/Monat
          - Absolventen mit Hochschul-Abschluss 2.000 Euro/Monat
          - Studierende 800 Euro/Monat
          - Kinderzuschlag: 100 Euro/Monat pro Kind
  • Sachausgaben:
          - bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 17.000 Euro)
  • Coaching:
          - 5.000 Euro
  • Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr

Was müssen Hochschule, Forschungseinrichtung und Gründer leisten?

  • Hochschule bzw. Forschungseinrichtung
          - ist in ein Gründernetzwerk eingebunden
          - stellt dem Gründer/der Gründerin einen Mentor und einen Arbeitsplatz zur Verfügung und   garantiert kostenfreie Nutzung der Infrastruktur
          - verwaltet Fördermittel
  • Gründer/in
          - erhält Coachingleistungen des Gründer-Netzwerks
          - besucht eintägiges Seminar „Gründerpersönlichkeit“
          - präsentiert erste Ergebnisse zum Businessplan nach 5 Monaten
          - legt Businessplan nach 10 Monaten vor
          - führt Steuern und Sozialversicherungen eigenverantwortlich ab

Ist eine Unternehmensgründung während der Förderphase möglich?

  • Ja, sie darf allerdings nicht bereits zu Beginn der Förderung erfolgt sein.

Wer stellt den Antrag?

  • Staatliche Hochschulen
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!

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Kontakt

Christiane Friderich
Gründungsförderung
Tel: 089 55050628
Fax: 089 55050615